TRAS 120: Warum ein Austausch der TMA nicht immer nötig ist
Interview mit Thomas Fitschen, Verfahrenstechnik bei Biogas Service Tarmstedt
Wir haben das Produkt vor etwa fünf Jahren ins Leben gerufen – also kurz nach Einführung der TRAS 120, die seit sechs Jahren als sicherheitstechnische Richtlinie für Biogasanlagen gilt. Sie schreibt vor, dass eine Tragluftmembranabdeckung (TMA) nach sechs Jahren erneuert werden muss, wenn keine Standzeit vom Hersteller angegeben ist. Der Zeitraum kann entsprechend dem Ergebnis einer sicherheitstechnischen Prüfung einer Fachkraft verlängert werden.
Mehr Infos zur Standzeitverlängerung finden Sie in unserem Produktkatalog.
Ich fahre zur Biogasanlage und nehme die TMA vor Ort genau unter die Lupe. Dabei bewerte ich die vorhandenen sicherheitstechnischen Schutzeinrichtungen für die Tragluftmembranen und führe z.B. eine sensorische und optische Prüfung durch. Ich schaue mir die Elastizität des Materials an, die Farbe, mögliche Schäden an der Membran oder den Nähten und die Qualität der verbauten Komponenten. Wenn z.B. das weiße Polyester unter der PVC-Beschichtung sichtbar wird, ist das ein klares Zeichen – dann ist die UV-Schutzschicht abgetragen, die statischen Eigenschaften nicht mehr vollständig gegeben und damit sollte die TMA ausgetauscht werden.
In der Regel spreche ich eine Verlängerung, je nach Alter und Zustand, von ein bis drei Jahren aus. Wichtig ist: Ich erstelle ein individuelles Protokoll über jede TMA, das den Behörden als Bestätigung genügt – eine labortechnische Materialprüfung wäre nur mit Beschädigung der Membran möglich, und das wollen wir natürlich vermeiden.
Vor allem eine enorme Kostenersparnis – eine neue TMA kann viel Geld kosten. Aber es geht um mehr: Zwar bieten neue Membranen ihre Vorteile, aber eine intakte und funktionstüchtige Membran frühzeitig auszutauschen, ist nicht im Sinne der Nachhaltigkeit. Unsere Prüfung ermöglicht eine faire Lösung für Betreiber.
Sehr gut. Uns sind aktuell nur wenige anderen Anbieter bekannt, die die Standzeitverlängerung anbieten. Deshalb melden sich auch Betreiber von Fremdanlagen bei uns. Wer genau hinsieht, erkennt: Wirtschaftlich ist das für uns nicht unbedingt – wir würden mehr verdienen, wenn wir einfach neue TMAs verkaufen. Aber das ist nicht unser Anspruch.
Sie haben Interesse unseren Service „Standzeitverlängerung“ in Anspruch zu nehmen?
Dann melden Sie sich bei:
Thomas Fitschen
thomas.fitschen@bs-tarmstedt.de
04289 4005-287